Wirtschaftsprüfung
Der Wirtschaftsprüfer testiert Ihren Jahresabschluss.
Das Testat eines Wirtschaftsprüfers genießt eine große Akzeptanz.
Als Wirtschaftsprüfer sind wir für Sie im Rahmen von gesetzlichen Pflichtprüfungen aber auch bei freiwilligen Prüfungen tätig.
Schon als mittelgroße GmbH (§ 267 HGBexterner Link: gesetze-im-internet.de) sind Sie gesetzlich verpflichtet Ihren Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Anhang und Lagebericht prüfen zu lassen. (§ 316 HGBexterner Link: gesetze-im-internet.de).
Die Konsequenz einer unterlassenen Pflichtprüfung ist fatal. Sie führt zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses mit der Folge, dass dieser nicht festgestellt werden kann und etwaige Ausschüttungsbeschlüsse ebenfalls nichtig sind.
Die Nichtigkeit kann nur durch eine Jahresabschlussprüfung beseitigt werden.
Für weitergehende Informationen kontaktieren sind bitte Herrn Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Matthias Beßler.

