Steueridentifikationsnummer - Kontrollmöglichkeiten der Finanzämter

Seit dem 01.08.2008 werden seitens des Bundeszentralamts für Steuern die Steueridentifikationsnummer (TIN) an alle Steuerzahler verschickt.

Nach Erhalt der Nummer sollten alle Steuerzahler überprüfen, ob alle Angaben richtig sind.

Die TIN schafft die Voraussetzungen für die elektronische Lohnsteuerkarte der Arbeitnehmer. Das Finanzamt hat nun die Möglichkeit zu überprüfen, ob alle Personen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, dieser Pflicht auch nachkommen und bestimmte Einkünfte auch ordnungsgemäß deklariert wurden.

Ganz besonders betroffen von dieser Kontrollmöglichkeit sind Rentner.

Seit der Änderung der Besteuerung der Alterseinkünfte zum 01.01.2005 sind auch Rentenempfänger vielfach verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Alle Rentenversicherungsträger, Versorgungseinrichtungen und private Versicherungsunternehmen müssen einer zentralen Stelle mitteilen, wie viel und seit wann welche Leistungen ausgezahlt werden. Die Deutsche Rentenversicherung sammelt diese Rentenbezugsmitteilungen und ordnet sie über die TIN dem einzelnen Steuerzahler zu und übermittelt diese Daten sodann an das Bundeszentralamt für Steuern.

Damit haben Finanzämter Kenntnis über einen Großteil der Einnahmen der Rentenempfänger und zwar ab dem Jahr 2005.

Rentenempfänger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet gewesen wären und dennoch keine abgegeben haben, werden von den Finanzämtern aufgefordert eine Erklärung abzugeben. Verspätungszuschläge können auferlegt werden, daneben droht auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens.

Rentner, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben, sollten daher dringend prüfen, ob sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind und diese gegebenenfalls nachholen. Wird die Steuererklärung eingereicht, bevor eine Aufforderung vom Finanzamt erfolgt, wirkt die Abgabe der Steuererklärung wie eine strafbefreiende Selbstanzeige. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- bzw. Straf-verfahrens entfällt, wenn die Steuerschuld dann fristgerecht beglichen wird.

Gerne überprüfen wir, ob Sie als Rentner verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

Herr Steuerberater Matthias Beßler steht Ihnen für Rückfragen zu diesem oder auch anderen Themen gerne zur Verfügung.

Download: steueridentifikationsnummer.pdf (52 KB)

Eine Information von:

Matthias Beßler, Steuerberater
In Ückerath 8-10, 41542 Dormagen, Fon 0049 2133 5020-0