Rentenbesteuerung - Steuern auf gesetzliche Renten

Das Alterseinkünftegesetz sieht neben den Steuern aus betrieblichen vor, sondern ebenso auf gesetzliche Renten.

Millionen Rentner im Visier der Finanzverwaltung

Seit dem im Jahre 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz sind nicht nur betriebliche Renten voll steuerpflichtig, sondern auch gesetzliche Renten wenigstens zu 50% zu versteuern. Damit ist für eine große Anzahl an Rentnern die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht.

Alle Rentner, die hohe gesetzliche Altersbezüge, oder gar mehrere Renten beziehen, hätten bis spätestens 2006 eine Steuererklärung abgeben müssen. Nur derjenige Rentner, der sicher weiß, dass er keine Steuern zahlen muss, braucht auch keine Steuererklärung abzugeben.

Ansonsten droht ein Steuerstrafverfahren.

Die Finanzbehörden werden jeden betroffenen Rentner ermitteln und persönlich anschreiben. In dem Moment, in dem das Schreiben abgeschickt worden ist, besteht keine Möglichkeit eine befreiende Selbstanzeige zu stellen. Betroffen sind insbesondere die Rentner, die neben der gesetzlichen Rente noch weitere zu versteuernde Renten - betriebliche oder private oder Renten aus betrieblichen Direktversicherungen, oder Pensionsfonds beziehen. Verschont bleibt, wer nur von der gesetzlichen Rente lebt, denn diese ist bis zu einem Betrag in Höhe von 1.277,00 EUR für Ledige und 2.554,00 EUR für Verheiratete steuerfrei.

Die Rentenversicherungsträger und Lebensversicherer informieren seit Jahresanfang 2007 die Finanzbehörden über jede Rentenauszahlung. Damit sind dem Finanzamt nun alle Rentenempfänger bekannt.

Die Finanzverwaltung stellt klar, dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt. Säumigen Rentnern empfehlen wir für das Veranlagungsjahr 2005 eine Einkommensteuererklärung abzugeben, da das Finanzamt diese als strafbefreiende Selbstanzeige akzeptiert.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Steuerberater Matthias Beßler jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, wir prüfen für Sie, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben und stellen bei Bedarf einen Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung.

Download: renten_besteuerung.pdf (54 KB)

Eine Information von:

Matthias Beßler, Steuerberater
In Ückerath 8-10, 41542 Dormagen, Fon 0049 2133 5020-0